Wohnflächenberechnung

Flächenberechnung nach DIN 277, WoFlV und MF-GiF-2023

parallelum erstellt normkonforme Flächenberechnungen für
Gewerbeimmobilien, Wohngebäude und Büroflächen. Nach DIN277, Wohnflächenverordnung (WoFlV) und gif-Richtlinien (MF-G) – präzise und  rechtssicher dokumentiert aus 3D-Laserscans.

Jahre Erfahrung
0 +
Genauigkeit
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Vor Ort Service
0 h
Digital
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Technologie

Was ist eine Flächenberechnung?

Eine Flächenberechnung ermittelt die exakte Quadratmeterzahl von Gebäuden nach anerkannten Normen. Sie ist Grundlage für rechtssichere Mietverträge, Immobilienbewertungen und Kostenplanung. Wir erstellen normkonforme Berechnungen aus 3D-Laserscans und liefern Ihnen farbcodierte Grundrisse.

3D-Laserscanning

Millimetergenaue Erfassung als Basis für rechtssichere Nachweise.

Dokumentation

Farbcodierte Grundrisse und Tabellen.

Norm-Version

Wir berechnen standardmäßig nach geltenden Normen.

Berechnungsarten

Flächenberechnung nach 3 anerkannten Normen

Je nach Gebäudetyp und Verwendungszweck wenden wir die passende Berechnungsmethode an. Wir beherrschen alle Standards und beraten Sie zur optimalen Wahl.

Grundflächenberechnung im Hochbau nach DIN277

Umfassende Norm für alle Gebäudearten. Wir
ermitteln BGF, NRF, NUF, TF und VF. Basis für Kostenplanung, Bewertung und FM nach DIN 277.

Anwendung

Alle Gebäudetypen, Kostenermittlung, FM, Bewertung

Wohnflächenverordnung nach WoFIV

Anerkannter Standard für Wohnraum-Mietverträge. Berücksichtigung von Dachschrägen (1m/2m Regel), Balkonen (25-50%) und Raumhöhen.

Anwendung

Wohnimmobilien, Mietverträge, Eigentumswohnungen

Mietflächenberechnung nach MF-GiF-2023

Marktstandard für Büro- und Gewerbeflächen. Ermittlung von Mietfläche (MF-G), Nebenflächen und Verkehrsflächen für gewerbliche Mietverträge.

Anwendung

Büroimmobilien, Gewerbemietverträge, Investoren

Workflow

Flächenberechnung in nur 4 Schritten von der Beauftragung bis zur Lieferung

Projektklärung

Wir erfassen das Gebäude per 3D-Scan. Klärung der Norm (DIN/WoFlV/gif).

Vermessung

3D-Laserscanning vor Ort. Millimetergenaues Aufmaß.

Berechnung

Normkonforme Erfassung jedes Raums. Berücksichtigung von Sonderfällen wie Dachschrägen oder Balkonen.

Dokumentation

Lieferung des Flächennachweises (PDF) und farbcodierter Pläne.

Vorteile

Gründe für eine professionelle Flächenberechnung

Rechtssicherheit

Neutrale Berechnungen von Experten haben hohe Beweiskraft bei Behörden, Gerichten und Streitfällen.

Präzision & Genauigkeit

Millimetergenaues 3D Laserscanning. Deutlich genauer als Schätzungen aus alten Plänen.

Banken- & Behörden-Konformität

Erfüllt alle Anforderungen der Bauämter und Banken für Bauantrag, Nutzungsänderung oder Finanzierung. 

Faire Preisfindung

Basis für Verkauf und Miete. Vermeidet
Preisverhandlungen oder Kaufrücktritte
wegen falscher Flächenangaben.

Nebenkostenbrechnung

Rechtssichere Grundlage für die Umlage von
Betriebskosten. Schützt vor Mieter-
Einsprüchen und Klagen.

Wiederverwendbarkeit

Einmal berechnen, vielfach nutzen: Verkauf,
Versicherung, Finanzierung, Steuererklärung,
Facility Management.

Anwendungen & Einsatzgebiete

Hier werden Flächenberechnungen nach DIN277, WoFIV und MF-GiF-2023 eingesetzt

Bauantrag & Behörden

Neubau & Umbau

Flächennachweis für Bauantrag

Herausforderung:

Bauämter fordern DIN277-Nachweise (BGF, NRF). Fehler führen zu Verzögerungen
im Genehmigungsverfahren.

Lösung:

Norm-konforme Berechnung mit Stempel. Wird vom Bauamt akzeptiert. Reibungsloses Verfahren.

DIN277

Konform

Keine

Rückfragen

Finanzierung

Verkehrswert & Banken

Herausforderung:

Banken finanzieren nur auf Basis geprüfter Unterlagen. Schätzungen werden nicht
akzeptiert.

Lösung:

Vermesserbasierter Nachweis wird von Banken, Gutachtern und Versicherungen
anerkannt.

Bank

Akzeptiert

Wert

Sicherung

Immobilienbewertung

Portfolio Management

Investoren

Daten-Harmonisierung

Herausforderung:

Inkonsistente Flächendaten im Portfolio machen Benchmarking unmöglich.

Lösung:

Portfolio-weite Vereinheitlichung auf einen Standard (z.B. gif oder DIN277). Due-Diligence Ready.

Daten

Einheitlich

Due

Diligence

Investition

Preise & Leistungspakete für Ihre digitalen Projekte

Flächencheck

ab 800 €

Flächenreport

ab 1.500 €

Portfolio & Harmonisierung

ab 3.000 €

Der finale Preis hängt von Komplexität, Gebäudefläche und der Erfassungsmethode ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Projekte

Alle Projekte

Erfolgreich vermessene Projekte von parallelum in Stuttgart und deutschlandweit

FAQ

Häufig gestellt Fragen zur Flächen- & Wohnflächenberechnung in Stuttgart

Die drei Normen dienen unterschiedlichen Zwecken und gelten für verschiedene Gebäudetypen.

DIN 277 ist die umfassende Norm für alle Gebäudearten – Gewerbe, Wohnen, Industrie, öffentliche Bauten. Sie ermittelt Brutto-Grundfläche (BGF), Netto-Raumfläche (NRF), Nutzfläche (NUF) in 7 Kategorien, Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF). Die DIN 277 wird für Kostenplanung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Immobilienbewertung und Facility Management eingesetzt.

WoFlV (Wohnflächenverordnung) gilt ausschließlich für Wohngebäude und regelt die Berechnung der Wohnfläche für Mietverträge, Kaufverträge und Wohngeld. Flächen werden nach Raumhöhe gewichtet: unter 1m = 0%, 1-2m = 50%, über 2m = 100%. Die WoFlV ist gesetzlich bindend für Wohnraumvermietung.

MF-GiF-2023 ist der Marktstandard der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung für Büro- und Gewerbeflächen. Sie ermittelt Mietfläche (MF-G), Nebenflächen und Verkehrsflächen. Die gif-Richtlinie wird für gewerbliche Mietverträge, Betriebskostenumlage und Immobilienbewertung bei Gewerbeimmobilien verwendet.

Zusammengefasst: DIN 277 = alle Gebäude, Planung und FM | WoFlV = Wohnungen, Mietverträge | gif = Büro/Gewerbe, Mietverträge

Die Wahl der Norm hängt vom Gebäudetyp und Verwendungszweck ab.

DIN 277 benötigen Sie bei:

  • Kostenplanung für Neubau oder Sanierung (Architekten berechnen €/m² BGF)
  • Immobilienbewertung und Gutachten (Sachverständige nutzen BGF und NRF)
  • Facility Management und CAFM-Integration (Flächendaten für Betriebskosten)
  • Mischnutzung (Gewerbe + Wohnen) zur systematischen Flächengliederung
  • Industrieanlagen, öffentlichen Gebäuden, Sonderbauten


WoFlV benötigen Sie bei:

  • Mietverträgen für Wohnraum (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Verkauf von Eigentumswohnungen und Wohnhäusern
  • Wohngeld-Anträgen und Sozialwohnungen
  • Teilungserklärungen bei Wohnungseigentum


MF-GiF-2023 benötigen Sie bei:

  • Gewerblichen Mietverträgen für Büroflächen
  • Betriebskostenumlage bei Office-Immobilien
  • Portfoliobewertung von Bürogebäuden (Investoren)
  • Flächeneffizienz-Analysen (Verhältnis Mietfläche zu Gesamtfläche)


Kombinationen möglich:
Bei Mischgebäuden (z.B. Erdgeschoss Gewerbe, Obergeschosse Wohnen) können DIN 277 und WoFlV kombiniert werden.

Eine präzise Flächenberechnung ist aus rechtlichen, wirtschaftlichen und planerischen Gründen unverzichtbar.

Rechtliche Absicherung: Bei Wohnimmobilien ist die Wohnflächenangabe vertragsrelevant. Abweichungen von mehr als 10% können zur Mietminderung oder Kaufpreisanpassung führen. Professionelle Berechnungen nach WoFlV schützen Vermieter und Eigentümer vor rechtlichen Auseinandersetzungen.

Korrekte Immobilienbewertung: Der Wert einer Immobilie wird pro Quadratmeter berechnet. Ungenaue Flächenangaben führen zu falschen Verkaufspreisen, Finanzierungslücken oder überhöhten Kaufpreisen. Bei Gewerbeimmobilien beeinflussen BGF und NRF nach DIN 277 die Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Vermietung und Betriebskosten: Mietverträge basieren auf exakten Quadratmeterangaben. Bei Gewerbeimmobilien werden Betriebskosten oft nach Flächenanteilen umgelegt – ungenaue Berechnungen führen zu falschen Nebenkostenabrechnungen.

Baukosten und Kostenplanung: Architekten und Planer kalkulieren Baukosten anhand der BGF nach DIN 277 (z.B. 2.500 €/m² BGF). Falsche Flächenberechnungen führen zu Kostenüberschreitungen oder unrealistischen Budgets.

Fördermittel und Finanzierung: Viele Förderprogramme (KfW, BAFA) basieren auf Quadratmeterangaben. Banken prüfen bei Finanzierungen die Plausibilität der Flächenangaben – unprofessionelle Berechnungen verzögern Kreditentscheidungen.

Mit professionellen Flächenberechnungen von parallelum erhalten Sie rechtssichere, nachvollziehbare Dokumentationen – erstellt aus präzisen 3D-Laserscans oder CAD-Plänen.

Die Behandlung von Balkonen, Terrassen und Dachschrägen unterscheidet sich je nach Norm.

Nach WoFlV (Wohnflächen): Balkone und Terrassen werden in der Regel zu 25% angerechnet, überdachte Loggien zu 50%. Nicht überdachte Flächen: 25%, geschützte und überdachte Bereiche: 50%. Wintergärten werden bei ganzjähriger Nutzbarkeit zu 50% angerechnet.

Dachschrägen werden nach Raumhöhe berechnet:

  • Unter 1 Meter Höhe: 0% (zählt nicht zur Wohnfläche)
  • 1 bis 2 Meter Höhe: 50% (hälftige Anrechnung)
  • Über 2 Meter Höhe: 100% (volle Anrechnung)

Nach DIN 277: Balkone, Loggien, Terrassen werden der Brutto-Grundfläche (BGF) zugerechnet, aber nicht der Netto-Raumfläche (NRF), da sie nicht umschlossen sind. Sie können als eigenständige Flächenkategorie ausgewiesen werden.

Dachschrägen werden nicht nach Höhe gewichtet, sondern vollständig erfasst. Räume mit Dachschrägen werden als vollständige Grundfläche gezählt, unabhängig von der lichten Höhe.

MF-GiF-2023: Balkone und Terrassen zählen nicht zur Mietfläche (MF-G). Loggien können je nach Vereinbarung als Nebenfläche ausgewiesen werden. Dachschrägen werden bei Büroflächen nicht gesondert behandelt – entscheidend ist die Nutzbarkeit als Arbeitsplatz.

Für eine rechtssichere Flächenberechnung nach DIN 277, WoFlV oder MF-GiF-2023 benötigen wir präzise Bestandspläne. Von der Nutzung vorhandener alter Pläne raten wir in der Regel ab.

Warum alte Pläne problematisch sind:

Vorhandene CAD-Pläne oder Bauzeichnungen entsprechen häufig nicht mehr dem tatsächlichen Gebäudezustand. Typische Probleme: Nachträgliche Umbauten nicht eingetragen, ungenaue Handaufmaße (±1-2 cm), fehlende Raumhöhen und Wandstärken, idealisierte statt verformungsgerechte Darstellung. Das Risiko: Falsche Flächenangaben führen zu Mietminderungen (bei Wohnflächen über 10% Abweichung), Kaufpreisanpassungen oder unwirtschaftlicher Kostenplanung.

Unsere Empfehlung: 3D-Aufmaß als sichere Grundlage

Wir erfassen Ihr Gebäude professionell mit 3D-Laservermessung millimetergenau und verformungsgerecht. In wenigen Stunden entsteht eine vollständige 3D-Punktwolke, aus der wir präzise Bestandspläne ableiten. Sie erhalten nicht nur die Flächenberechnung, sondern auch aktuelle As-Built-Pläne für zukünftige Sanierungen oder BIM-Modellierung.

Bei großen Gebäuden mit relevanten Außenanlagen kombinieren wir mit Drohnenvermessung für Dächer und Fassaden.

Investieren Sie in präzise Grundlagen: Das 3D-Aufmaß kostet mehr als eine Berechnung aus alten Plänen, sichert aber Rechtssicherheit und vermeidet teure Fehler.

Kontakt

Flächenberechnung beauftragen: Kontaktieren Sie parallelum

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen Sie ein konkretes Angebot? Besuchen Sie unser Vermessungsbüro in Stuttgart oder schreiben Sie uns.

Anschrift

parallelum GmbH
Immenhofer Straße 23
70180 Stuttgart

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Flächenberechnung nach DIN 277, WoFIV und MF-GiF-2023: Präzise Grundflächen für Ihre Immobilie

Grundflächenberechnung nach DIN 277 für Gewerbe und Wohngebäude

Mit präzisen Flächenberechnungen nach DIN 277 ermitteln wir Brutto-Grundfläche (BGF), Netto-Raumfläche (NRF) und Nutzflächen für Ihre Immobilie. Als Vermessungsbüro in Stuttgart arbeiten wir für Architekten, Projektentwickler und Facility Manager. Die Berechnung basiert auf millimetergenauen 3D-Laserscans und liefert transparente Flächentabellen für Kostenplanung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Immobilienbewertung. 

Wohnflächenberechnung nach WoFlV und Mietflächenberechnung nach MF-GiF-2023

Exakte Wohnflächenberechnungen nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) für Mietverträge und Kaufverträge sowie Mietflächenberechnung nach gif MF-G für Büro- und Gewerbeimmobilien. Wir berechnen normkonform unter Berücksichtigung von Raumhöhen, Dachschrägen, Balkonen sowie Mietflächen und Nebenflächen. Ideal für Vermieter, Eigentümer, Makler und Immobilienbewerter.